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BGB § 1602 Bedürftigkeit
[ Auszug: (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Unterhaltsverpflichtete ] [ BGB Bedürftigkeit ] [ BGB Leistungsfähigkeit ] [ BGB Einfluss des Güterstands ] [ BGB Auskunftspflicht ] [ BGB Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger ] [ BGB Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang ] [ BGB Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners ] [ BGB Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger ] [ BGB Maß des Unterhalts ] [ BGB Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen ] [ BGB Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung ] [ BGB Art der Unterhaltsgewährung ] [ BGB Art der Unterhaltsgewährung bei minderjährigen Kindern ] [ BGB Anrechnung von Kindergeld ] [ BGB Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen ] [ BGB Unterhalt für die Vergangenheit ] [ BGB Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung ] [ BGB Erlöschen des Unterhaltsanspruchs ]